Im Bau befindlich
Fertigstellung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
Die RÉSIDENCE COMO befindet sich in Heisdorf, 13-15, route de Luxembourg. Sie wird auf einem Grundstück von ca. 12,83 Ar.
UMGEBUNG
Heisdorf gehört zur Gemeinde Steinsel und ist Teil des Kantons Luxemburg.
Das Schloss Heisdorf ist ein ehemaliger Gouverneurssitz, der 1888 im Stil der französischen Renaissance erbaut wurde. Im Jahr 1916 erwarb die religiöse Kongregation der Schwestern der christlichen Lehre das Anwesen, um es als Genesungsheim für ihre Gemeinschaft zu nutzen. Heute wird das Anwesen mit seinen Nebengebäuden als Altenheim für die Schwestern der Kongregation und für die Öffentlichkeit genutzt.
Der dazugehörige Park wurde nach 1910 renoviert, wodurch die alten Bäume stehen blieben. Zwei von ihnen, eine Schwarzkiefer und eine Eiche, zählen zu den \"bemerkenswerten Bäumen\" Luxemburgs und sind etwa 175 Jahre alt. Im Park gibt es drei separate Gebäude: das \"Haus Marie Consolatrice\", ein Altenheim, das \"Haus Nico Kremer\", ein Heim für Menschen mit Behinderungen, und das Chalet Ginkgo, das seit 1980 Jugendgruppen beherbergt. Am südlichen Ende des Parks befindet sich das ci- metière der Schwestern der Doctrine chrétienne de Nancy.
Die Gemeinden Steinsel und Walferdange verfügen über eine Vielzahl von Restaurants, Supermärkten und Geschäften sowie über Arztpraxen und Apotheken. Das \"Walfer Shopping Centre\" enthält di- vers Bekleidungsgeschäfte und einen großen Supermarkt. Die neue Prüfstelle in Lorentzweiler für technische Fahrzeugkontrollen ist nur 5 Autominuten entfernt.
PIDAL, das Wellnesszentrum der Gemeinden Steinsel, Walferdingen und Lorentzweiler, ist 1,4 km entfernt und verfügt über ein großes Schwimmbad, eine Saunalandschaft, einen Fitnessbereich, Wellnessangebote und ein Restaurant.
BAU
An der Hauptfassade befindet sich der Eingang für Fußgänger und der Zugang zur Gemeinschaftsgarage. Die Residenz besteht aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. Im Untergeschoss finden wir die privaten Stellplätze, die Keller, die Gemeinschaftsräume und andere technische Räume. Die Obergeschosse und das Erdgeschoss dienen Wohnzwecken oder anderen Zwecken, die nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zulässig sind.