Energieeffizienzbescheinigung in Luxemburg: Umfassende Übersicht

Wenn Sie den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie in Luxemburg planen, sind Sie verpflichtet, von einem professionellen Gutachter einen Energieausweis für das Objekt ausstellen zu lassen. In Luxemburg gibt es verschiedene Arten von Energiepässen. In diesem Artikel wird es jedoch nur um die Energieeffizienzbescheinigung für Wohngebäude gehen.

Wir liefern Antworten auf häufige Fragen: Welche Informationen enthält der Energiepass, wie und von wem erhalte ich ihn?

Welche Informationen enthält die Energieeffizienzbescheinigung?

Der Energiepass ist ein Pflichtdokument, das Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes gibt – ganz gleich, ob Wohnung oder Haus.

Zur Bestimmung der Energieklasse eines Gebäudes stützt sich der Gutachter auf folgende Faktoren:

  • Primärenergie- und Wärmebedarf. Diese hängen von der Wärmedämmung, der Luftdichtigkeit, ggf. vorhandenen Wärmebrücken usw. ab.
  • Die Treibhausgasemissionen des Gebäudes, insbesondere der CO2-Ausstoß.

Die Gebäude werden entsprechend der Güte ihrer Energieeffizienz auf einer Skala von A (sehr gut) bis I (sehr schlecht) eingeordnet.

 

Wie und wo erhalte ich im Großherzogtum meinen Energieausweis?  

Die erforderlichen Nachweise zum Erhalt eines Energieausweises hängen von der Art der Baumaßnahmen ab. Bei einem Neubau, einem Anbau oder einer Sanierung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Pläne des Gebäudes
  • Detailinformationen über die baulichen Maßnahmen
  • Technische Informationen zur Belüftung, Wärme- und Brauchwarmwassererzeugung beim Neubau oder dem Anbau.

Handelt es sich hingegen um eine energetische Sanierung, müssen Rechnungen oder Übersichten über den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre vorgelegt werden.

 

Wie stelle ich den Antrag zum Erhalt des Energiepasses in Luxemburg? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Nur Bauexperten sind zur Ausstellung einer Energieeffizienzbescheinigung berechtigt. Der Immobilieneigentümer darf sich den Fachmann oder die Fachfrau jedoch selbst aussuchen. Die Kosten für die Ausstellung des Energiepasses trägt in jedem Fall der Eigentümer.

Diese können je nach gewähltem Sachverständigen unterschiedlich hoch ausfallen. Daher ist es sinnvoll, Angebote zu vergleichen, bevor man sich für einen bestimmten Anbieter entscheidet.

Sind alle Schritte für den Antrag zum Erhalt des Energiepasses gemacht, erhalten Sie ein Dokument, das zehn Jahre lang seine Gültigkeit behält.

Dennoch muss der oder die Sachverständige vier Jahre nach dem ersten Gutachten noch einmal eine Begehung vornehmen und einige Informationen ergänzen. Danach muss zur Ermittlung des tatsächlichen Energiebedarfs des Gebäudes alle drei Jahre ein Besuchstermin vereinbart werden.

 

Neubau: der richtige Zeitpunkt für die Energieeffizienzbewertung  

Bei Neubauten muss die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes in der Entwurfsphase erfolgen. Durch eine Optimierung aller mit der Dämmung des Gebäudes verbundenen Aspekte zu Planungsbeginn vermeidet man, dass im Nachhinein eine energetische Sanierung erforderlich wird.

Die Durchführung des Energie-Gutachtens hilft vor allen Dingen dabei, mögliche Verbesserungspotenziale bereits in der Bauphase als solche zu erkennen. Hier ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten – vom Architekten bis hin zu den Handwerkern der unterschiedlichen Gewerke – wesentlich, damit alle Erfordernisse für eine bestmögliche Gebäudedämmung erfüllt sind.  

Eine solche Analyse kann mit dem Tool  LuxEeB-H vorgenommen werden, das mit einer unveränderlichen beraterspezifischen ID versehen ist. Diese Nummer erscheint automatisch auf dem ausgestellten Energiepass, sodass jede Energieeffizienzbescheinigung jeweils dem beauftragten Gebäudeexperten zugeordnet werden kann.  

 

Was sind die wichtigen Aspekte einer guten Energieeffizienz?

Es gibt mehrere Faktoren, die zur Verbesserung der Energiequalität eines Wohngebäudes eine wesentliche Rolle spielen:

  • Die Kompaktheit des Gebäudes: Hierbei handelt es sich um das Verhältnis der wärmeabgebenden Hüllfläche (Außenmauern, Dachflächen, Fenster) zum beheizten Volumen. Ziel ist es, ein größtmögliches beheiztes Volumen mit der kleinstmöglichen Wärmeverlustfläche zu erreichen. 
  • Thermische Hülle und Dichtigkeit der Gebäudehülle
  • Die thermische Hülle eines Gebäudes ist die Fläche, die das beheizte Innenvolumen von der unbeheizten Umgebung trennt. Wände, Dachflächen und die Böden müssen bestmöglich gedämmt sein.
  • Wärmebrücken sollten vermieden werden, um eine Beeinträchtigung der Dämmung und Schimmelbildung zu verhindern.
  • Ein Gebäude sollte darüber hinaus luftdicht sein, um den Wärmeverlust so gering wie möglich zu halten.
  • Tagsüber genutzte Räume sollten möglichst keine Nord-Ausrichtung haben, weil der Mangel an Licht und Wärme energetisch gesehen unvorteilhaft ist. Flure oder Vorratsräume hingegen sollten sich möglichst nicht auf der Südseite eines Gebäudes befinden, weil man in ihnen auch mit wenig Licht auskommt (und sie ohnehin häufig über keine oder kaum Fensterflächen verfügen).
  • Die Glasfläche eines Fensters sollte so groß wie möglich sein, um einen maximalen Lichteinfall zu ermöglichen. Die Fensterrahmen, über die in der Regel viel Wärme verloren geht, sollten so schmal wie möglich sein.
  • Die Ausrichtung des Gebäudes und das Verhältnis von verglaster/lichtundurchlässiger Fläche pro Himmelsrichtung

 

Energieverbrauchsmessung in Luxemburg. Wann ist sie verpflichtend?

Seit dem 01.01.2008 muss man beim Bau eines neuen Gebäudes, der Erweiterung oder Veränderung an einem Bestandsbau die erforderlichen Schritte zum Erhalt eines Energieausweises vornehmen.

Auch muss man bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel und bei wesentlichen Änderungen an den Anlagen bestehender Wohngebäude seit dem 01.01.2010 einen solchen Nachweis vorlegen.

Bei Baumaßnahmen, die weniger als 10 % der bewohnten Fläche betreffen, oder wenn die Kosten für die Maßnahmen bei einem Einfamilienhaus 1500 Euro und bei einem Mehrfamilienhaus 3000 Euro nicht übersteigen, ist die Vorlage eines Energiepasses nicht zwingend erforderlich.