Wenn Sie den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie in Luxemburg planen, sind Sie verpflichtet, von einem professionellen Gutachter einen Energieausweis für das Objekt ausstellen zu lassen. In Luxemburg gibt es verschiedene Arten von Energiepässen. In diesem Artikel wird es jedoch nur um die Energieeffizienzbescheinigung für Wohngebäude gehen.
Wir liefern Antworten auf häufige Fragen: Welche Informationen enthält der Energiepass, wie und von wem erhalte ich ihn?
Der Energiepass ist ein Pflichtdokument, das Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes gibt – ganz gleich, ob Wohnung oder Haus.
Zur Bestimmung der Energieklasse eines Gebäudes stützt sich der Gutachter auf folgende Faktoren:
Die Gebäude werden entsprechend der Güte ihrer Energieeffizienz auf einer Skala von A (sehr gut) bis I (sehr schlecht) eingeordnet.
Die erforderlichen Nachweise zum Erhalt eines Energieausweises hängen von der Art der Baumaßnahmen ab. Bei einem Neubau, einem Anbau oder einer Sanierung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Handelt es sich hingegen um eine energetische Sanierung, müssen Rechnungen oder Übersichten über den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre vorgelegt werden.
Nur Bauexperten sind zur Ausstellung einer Energieeffizienzbescheinigung berechtigt. Der Immobilieneigentümer darf sich den Fachmann oder die Fachfrau jedoch selbst aussuchen. Die Kosten für die Ausstellung des Energiepasses trägt in jedem Fall der Eigentümer.
Diese können je nach gewähltem Sachverständigen unterschiedlich hoch ausfallen. Daher ist es sinnvoll, Angebote zu vergleichen, bevor man sich für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Sind alle Schritte für den Antrag zum Erhalt des Energiepasses gemacht, erhalten Sie ein Dokument, das zehn Jahre lang seine Gültigkeit behält.
Dennoch muss der oder die Sachverständige vier Jahre nach dem ersten Gutachten noch einmal eine Begehung vornehmen und einige Informationen ergänzen. Danach muss zur Ermittlung des tatsächlichen Energiebedarfs des Gebäudes alle drei Jahre ein Besuchstermin vereinbart werden.
Bei Neubauten muss die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes in der Entwurfsphase erfolgen. Durch eine Optimierung aller mit der Dämmung des Gebäudes verbundenen Aspekte zu Planungsbeginn vermeidet man, dass im Nachhinein eine energetische Sanierung erforderlich wird.
Die Durchführung des Energie-Gutachtens hilft vor allen Dingen dabei, mögliche Verbesserungspotenziale bereits in der Bauphase als solche zu erkennen. Hier ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten – vom Architekten bis hin zu den Handwerkern der unterschiedlichen Gewerke – wesentlich, damit alle Erfordernisse für eine bestmögliche Gebäudedämmung erfüllt sind.
Eine solche Analyse kann mit dem Tool LuxEeB-H vorgenommen werden, das mit einer unveränderlichen beraterspezifischen ID versehen ist. Diese Nummer erscheint automatisch auf dem ausgestellten Energiepass, sodass jede Energieeffizienzbescheinigung jeweils dem beauftragten Gebäudeexperten zugeordnet werden kann.
Es gibt mehrere Faktoren, die zur Verbesserung der Energiequalität eines Wohngebäudes eine wesentliche Rolle spielen:
Seit dem 01.01.2008 muss man beim Bau eines neuen Gebäudes, der Erweiterung oder Veränderung an einem Bestandsbau die erforderlichen Schritte zum Erhalt eines Energieausweises vornehmen.
Auch muss man bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel und bei wesentlichen Änderungen an den Anlagen bestehender Wohngebäude seit dem 01.01.2010 einen solchen Nachweis vorlegen.
Bei Baumaßnahmen, die weniger als 10 % der bewohnten Fläche betreffen, oder wenn die Kosten für die Maßnahmen bei einem Einfamilienhaus 1500 Euro und bei einem Mehrfamilienhaus 3000 Euro nicht übersteigen, ist die Vorlage eines Energiepasses nicht zwingend erforderlich.