Unabhängig von Ihrem Immobilienprojekt gibt es unterschiedliche Fördermittel, um die Finanzierung Ihres Vorhabens zu vereinfachen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und informieren Sie sich eingehend über die Maßnahmen, mit denen der Kauf, Bau oder die Renovierung einer Wohnimmobilie gefördert werden. Für Sie bedeutet diese Finanzspritze mehr Flexibilität bei der Investition.
Für Bau, Sanierung oder Kauf einer Immobilie benötigen Sie in der Regel ein Bankdarlehen. Bevor das Kreditinstitut Ihnen die Kreditzusage erteilt, möchte es von Ihnen die erforderlichen Sicherheiten erhalten.
Damit der Staat Sie mit einer Staatsbürgschaft beim Erhalt des Darlehens unterstützen kann, sollten Sie seit mindestens drei Jahren ein Sparkonto bei ein und derselben Bank führen. Bei Kontoeröffnung müssen mindestens 100 € einbezahlt worden sein. In den mindestens drei Folgejahren sollte die Einzahlung mindestens 290 € jährlich betragen haben. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Sie ein Darlehen beantragt haben, dass Ihre Investition für den Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnimmobilie und gegebenenfalls ihren Bau zu mindestens 60 % deckt. Beachten Sie außerdem, dass die monatlichen Tilgungsraten Ihres Kredits höchstens 40 % Ihres regelmäßigen Einkommens betragen dürfen und der Zinssatz den im Großherzogtum festgelegten Satz um maximal 3 % überschreiten sollte.
Für den Bau, Kauf oder Sanierungsmaßnahmen einer Wohnimmobilie besteht in Luxemburg die Möglichkeit, eine Kapitalbeihilfe zu erhalten. Um ein Anrecht auf diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie ein Hypothekendarlehen in Luxemburg für Ihr Projekt aufgenommen haben und das fragliche Objekt als ständigen Hauptwohnsitz nutzen. Sie dürfen weder Eigentümer noch Nutznießer einer anderen in Luxemburg oder im Ausland gelegenen Wohnung sein. Die Kapitalbeihilfe wird nur gestattet, wenn der Wohnraum bestimmte Bedingungen erfüllt: bei Häusern muss die Größe zwischen 65 und 140 m2 betragen, bei Wohnungen sind es 45 bis 120m².
Die Prämie reicht von 250 bis 9700 €, - je nach Familieneinkommen und individueller Situation. In Sonderfällen kann diese Prämie auch erhöht werden (Bau eines Doppelhauses z.B.).
Die Sparprämie kann man nicht für die Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses beantragen, sondern nur für den Kauf oder Bau eines Hauptwohnsitzes. Diese Förderung ist eine Kapitalbeihilfe, deren Höhe den Zinsvergünstigungen und Prämienzuschüssen für das Sparkonto oder das Bausparkonto des Antragstellers zum Zeitpunkt der Bewilligung entspricht.
Möchten Sie diesen Zuschuss erhalten, müssen mindestens 90 % der Guthaben dieser Konten für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits Empfänger einer Wohnungsbau- oder Anschaffungsprämie sind. Parallel dazu müssen Sie über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren eigenes Kapital angespart haben mit einem Startkapital von mindestens 100 € Der Höchstbetrag der Sparprämie pro Antragsteller liegt bei 5000 €.
Ziel einer Zinssubvention ist es, beim Kauf oder bei der Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses die monatlichen Ausgaben für die Tilgung eines Immobilienkredits zu begrenzen. Wie bei den anderen oben genannten Finanzierungen darf man auch hier weder Eigentümer noch Miteigentümer oder Nutznießer einer anderen in Luxemburg oder im Ausland gelegenen Wohnung sein. Darüber hinaus gibt es Vorgaben in Bezug auf die Quadratmeterzahl sowie die Bedingung, dass es sich um den Hauptwohnsitz handeln muss.
Bei Darlehen mit einer Höhe bis zu 175 000 € kommt die Zinssubvention infrage, die auf der Grundlage der Zinsen, die gemäß dem vom Kreditgeber ausgearbeiteten Tilgungsplan fällig sind, ermittelt wird.
Es gibt auch Zinsvergünstigungen, mit denen die monatliche Tilgungsrate des Darlehens um rund 0,50 % je unterhaltsberechtigtem Kind gesenkt werden kann. Die Bedingungen für den Erhalt dieser Förderung ähneln denen der Zinssubvention.
Die LENOZ-Zertifizierung wurde zur Bewertung der Nachhaltigkeit einer Wohnimmobilie anhand von 134 Kriterien aus den Bereichen Lage, Funktion, technische Vorrichtungen, Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und Gesellschaft entwickelt. Zwar handelt es sich um eine optionale Maßnahme zur Förderung der Nachhaltigkeit von Wohnraum, jedoch sind bei Durchführung der entsprechenden Maßnahmen Prämien in Höhe von 1500 € für ein Haus sowie von 750 € für eine Wohnung möglich.